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Klasse A2 (ab 18)

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Alter: ab 18 Jahren

Klasse A2

Neu: Dies ist eine neue Klasse – Die bisherige Klasse A beschränkt heißt jetzt A2. Die Leistung ist von bisher 25 kW/34 PS auf 35 kW/48 PS gestiegen

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen.

. Beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. zweijähriger Vorbesitz A1) ist nur noch eine praktische aber keine theoretische Prüfung und keine Pflichtstunden wie Autobahn-, Überland- oder Nachtfahrten mehr erforderlich.

Jeder, der die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27.12.2016 erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). Dieser gilt jedoch nur im Inland.

Habt ihr den PKW Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben oder seid schon im Besitz der Klasse A1 bis 125 ccm, benötigt ihr für den Aufstieg auf die Klasse A2 (alle Motorräder bis 48PS) nur noch eine praktische Prüfung. Es sind keine Pflichtfahrstunden, kein Theorieunterricht und keine theoretische Prüfung notwendig!


Sonstige Regelungen: Ihr könnt mit der Ausbildung schon mit 17 1/2 Jahren beginnen. Einschluss Klasse AM, A1. Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 ist für den Aufstieg auf die Klasse A (offen) auch wieder nur eine praktische Prüfung erforderlich.

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