Klasse A (ab 20)
Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von “A2” auf “A”, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.
Sonstige Regelungen: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse “A2” nur praktische-, aber keine theoretische Prüfung und keine Sonderfahrten wie Autobahn, Überland- oder Nachtfahrten mehr erforderlich.
Einschluss: Klassen A1, A2 und AM
Neu: Direkteinstieg jetzt schon mit 24 Jahren möglich.
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